Zum Zusammenhang von BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) und TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz)
So sehr sie sich in aller Öffentlichkeit zanken mögen, in einem entscheidenden Punkt sind sich Renate Schmidt (Familienministerin in Berlin) und Christa Stewens (Familienministerin in München) einig:
Der Ausbau von Kinderbetreuung muß – auch ohne die fachlichen Standards von Kitas und die dafür nötigen Mittel – um jeden Preis erreicht werden, zum Wohle einer Wirtschaft, die mit einer allzeit billigen weiblichen Arbeitskraft flexibel kalkulieren kann.
Die geplante "kindbezogene Förderung von Kindertagesstätten in Bayern" In seinen Anfangszeiten hieß das neue Finanzierungsmodell noch ehrlich "markt- und qualitätsorientiertes Steuerungsmodell". Kindbezogene Förderung ist ein absolut schöngefärbter Begriff und bezieht sich leider ausschließlich darauf, daß die öffentlichen Zuschüsse für Kindertagesstätten pauschal pro Kind und Nutzungszeit berechnet werden. Bei näherer Betrachtung geht es dabei nicht um pädagogische Qualität für die Kinder, sondern ausschließlich um betriebswirtschaftliche Aspekte. Entgegen der Beteuerung der Staatsregierung ist die kindbezogene Förderung ein Sparmodell auf Kosten der Kinder!
Was ist die kindbezogene Förderung? Wie wirkt sie sich aus?
Erst lange nachdem das neue Finanzierungsmodell diskutiert wurde, hat das bayerische Sozialministerium das bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) beauftragt einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kindertagesstätten in Bayern zu entwickeln. Wir vom Aktionsbündnis sehen unsere Anliegen im Bildungs-und Erziehungsplan weitgehend umgesetzt . Leider müssen schon mit dem alten Kindergartengesetz viele Einrichtungen mit so knappen Mitteln und wenig Personal arbeiten, daß sie den BEP nicht in vollem Umfang umsetzen können. Mit dem Kita-Gesetz und kindbezogener Förderung kann der BEP nicht verwirklicht werden. Auch Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Fthenakis vom IFP meint, der Bildungsauftrag darf nicht vom Buchungsverhalten der Eltern und der Finanzkraft der Kommune abhängig sein.
Wir wollen, daß der Bildungs- und Erziehungsplan in unseren Kindertagesstätten zum Standard wird und halten deshalb das neue Kita-Gesetz für nicht tragbar!Der Bildungs- und Erziehungsplan setzt auf die inhaltliche pädagogische Arbeit. Das findet unsere Unterstützung.
Das Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
13.2.2005, 13:23
Das Gesetz soll im Juli 2005 in Kraft treten. Auch die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege als Trägerverbände kritisieren den Entwurf vom Herbst 2004 heftig. Das kindbezogene Fördermodell diktiert die Ausrichtung des Gesetzes. Die sogenannte Gestaltungsfreiheit der Träger überträgt alle Verantwortung für die Verwendung der öffentlichen Zuschüsse den Trägern und sieht keine Überprüfung vor. Dringend notwendige Standards für die pädagogische Arbeit stehen nicht im Gesetz, sondern nur in Ausführungsrichtlinien. Wir vermissen Rahmenbedingungen wie kleine Gruppen, ausreichend Personal für individuelle entwicklungsgerechte Bildungs- und Erziehungsarbeit mit den Kindern, Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, Vorschriften über den Raumbedarf, usw. Bei der Jugendhilfeplanung fehlt das Mitspracherecht der Betroffenen ...
Das neue Gesetz basiert auf dem "kindbezogenen Fördermodell". Wir lehnen das ab. Die Begründung lesen Sie unter dem UnterpunktFinanzierungsmodell.
Wie bei unserer Alternative bildet Qualität für Kinder die Grundlage für unsere Vorstellungen von einem Kindertagesstättengesetz. Wir formulierten dies in Eckpunkten und fanden damit die Unterstützung von mehr als 17.000 UnterzeichnerInnen. Die Eckpunkte mit den Unterschriften wurden am 11.11.2004 dem Sozialausschuss des bayerischen Landtages überreicht.